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Bezirksregierung Köln Herrn Liese Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Sehr geehrter Herr Liese,
Wir, die Bürgerinitiative Kramersbruch, möchten Sie bitten, die derzeitige Fassung für den Änderungsbereich 31 „Kramersbruch“ im neuaufzustellenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Alfter nicht zu genehmigen.
Die ursprüngliche Planung der Gemeinde sah für diesen Bereich eine Ausweisung als „Landwirtschaft und siedlungsnahe Gärten“ vor, eine Nutzung, die derzeit auch besteht. In der Begründung hieß es in zutreffender Weise, „dieser Bereich erfüllt eine wichtige Freiraum- und Klimafunktion (Entstehungs- und Abflussgebiet für Kaltluft). Zusätzlich grenzt er die Siedlungsbereiche von Oedekoven und Impekoven voneinander ab. (Letzteres war ein wichtiges Ergebnis der im Vorfeld durchgeführten Bürgerbeteiligung „Alfter mitplanen“) Für eine Siedlungsentwicklung schwierige Erschließung, hohe Belastung und Veränderung der Wohnqualität für eine große Zahl der Bewohner“.
Auf Antrag von CDU und FDP sollte dagegen die Option für eine Verbindungsstraße zur Erschließung der Höhenlagen für den ÖPNV erhalten werden, sowie die Ausweisung einer Wohnbaufläche zur Erleichterung der Finanzierung.
Daraufhin wurde vom Planungsbüro „Variante 7“ entwickelt, die von allen vorgestellten Varianten die klimaverträglichste sei. Auch hier noch der Kommentar der Verwaltung: „Keine der untersuchten Alternativen ist ohne nachteilige Umweltfolgen realisierbar.“ Trotzdem wurde diese Variante mit der Mehrheit von CDU und UWG (die FDP hatte sich von dem Argument des Klimagutachtens überzeugen lassen) beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden 286 Eingaben gegen eine Bebauung, rund 40 für eine Bebauung, und 63 für den Bau der Straße bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Trotz dieses eindeutigen Bürgerwillens beschloss der Planungsausschuss mit knapper Mehrheit von CDU und UWG eine in der Wohnbaufläche reduzierte Version der „Variante7“. In der Stellungnahme der Verwaltung ist nun zu lesen, dass mit der Rücknahme der Bebauung um 20%, die Erfordernisse der Umweltbelange genügend berücksichtigt worden seien. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass alleine der Bau der Straße mit der schwierigen Straßenführung und der hiermit verbundenen Oberflächenversiegelung eine erhebliche Beeinträchtigung der aus dem Klimagutachten ersichtlichen Kaltluftentstehung bedeutet. Zudem ist es mehr als wahrscheinlich, dass eine voll erschlossene innerörtliche Verbindungsstraße im weiteren Verlauf nach und nach bebaut wird. Weiter heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Straße nicht mehr der Erschließung eines Baugebietes dient, sondern, dass sie durch ihre verbindende und verteilende Funktion gerechtfertigt sei. Dies steht jedoch im Widerspruch zu jeglicher realer Notwendigkeit. Nach eigenen Zählungen fährt in den angrenzenden Straßen nur ein Fahrzeug/Minute, und das zu Hauptverkehrszeiten. Eine Entlastung ist auf keinen Fall gerechtfertigt. Im Gegenteil, in der Stellungnahme des Rhein-Sieg Kreises wird sogar mit einer Zunahme des Individualverkehrs durch den Bau dieser Straße gerechnet.
In der Ausschusssitzung vom 24.06.08 fand die Auswertung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Der BUND (Begründung Klimagutachten, schützenswerter Boden) sprach sich gegen die Bebauung des Kramersbruchs aus. Die Landwirtschaftskammer lehnt vehement jeden Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen ab. Aus den Karten des geologischen Dienstes NRW geht hervor, dass im Kramersbruch schützenswerter Boden mit dem Vorkommen von Parabraunerde ist.
Im Abwägungskommentar der Gemeinde ist nun zu lesen, dass der Kramersbruch mit 15,8ha groß genug sei, um neben Klimazielen, landwirtschaftlichen Interessen und den übrigen Umweltbelangen auch einen Beitrag für die Siedlungsentwicklung zu leisten. Die Vernetzung der Ortsteile Oedekoven und Impekoven stehe im Vordergrund.
Unserer Ansicht nach ist der von der Verwaltung durchgeführte „Abwägungsprozess privater und öffentlicher Belange“ höchst fragwürdig und unglaubwürdig.
In der ersten Stellungnahme der Verwaltung hieß es noch: „Eine zusätzliche Erschließung der Höhenlage kann alleine durch die ÖPNV- Erschließung nicht begründet werden. Der Aufwand ist nicht wirtschaftlich und der ökologische Eingriff wiegt den ökologischen Vorteil des ÖPNV mehrfach auf.“ Inzwischen ist nachgewiesen, dass die Erschließung der Höhenlagen für den ÖPNV auf den vorhandenen Straßen möglich ist. Nun soll der ökologische Eingriff gerechtfertigt sein für eine Entlastung der Straßen, die de facto gar nicht überlastet sind?
Als weiteres Argument wird auf die Notwendigkeit weiterer Baugebiete hingewiesen. Auch dies ist mehr als fragwürdig. In der ursprünglichen Planung der Gemeinde, in der der Kramersbruch nicht als Bauland ausgewiesen war, hieß es noch seitens der Verwaltung, dass die ausgewiesenen Bauflächen für den prognostizierten Bevölkerungszuwachs ausreichen. Dabei fand die Tatsache, dass die Realentwicklung nach den Zahlen des statistischen Bundesamtes für 2006 sogar deutlich unter dieser Prognose lag, noch keine Berücksichtigung.
Zum Schluss möchten wir noch auf einen anderen Punkt aufmerksam machen. Eine fundierte Eingabe einer Diplomchemikerin machte die Gemeindeverwaltung auf die Problematik eines Altstandortes in unmittelbarer Nähe der geplanten Straßeneinmündung aufmerksam. Es handelt sich hier um eine nach unten nicht abgedichtete ehemalige Hausmülldeponie mit Verkippung von Sondermüll. Hier ist zu befürchten, dass Sickerwässer aus der Altlast sich auf unkontrollierten Wegen in darunterliegenden Tonschichten stauen und durch Baumaßnahmen im Abstrombereich freigesetzt werden können.
Diese Eingabe wurde von der Verwaltung in den Abwägungen nicht berücksichtigt. Wir machten den Rhein-Sieg-Kreis in einem Schreiben hierauf aufmerksam. Eine Kopie dieses Schreibens fügen wir bei.
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